Ihr Wegweiser
Passagier / Handgepäck
Damit Sie schnell und reibungslos in den Sicherheitskontrollstellen abgefertigt werden können, bitten wir Sie folgendes zu beachten:
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Fluggast- und Handgepäckkontrolle
Die Kontrolle der Fluggäste erfolgt regelmäßig mittels Tor- und Handsonden, teilweise ergänzt durch manuelles Abtasten. Handgepäck wird mit Röntgentechnik überprüft. Soweit notwendig ist das Gepäckstück zu öffnen und es erfolgt eine ergänzende manuelle Überprüfung. Verbotene Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden. Dazu gehören insbesondere:
- Gewehre und Waffen (auch Imitate).
- Spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können, einschließlich Messer und Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm.
- Feste und flüssige Spreng- und Brandstoffe.
Bei Flügen innerhalb der Europäischen Union (EU) gelten seit 6. November 2006 Beschränkungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. |
Reisegepäckkontrolle
Die Röntgenkontrolle des Reisegepäcks erfolgt vollautomatisch im Gepäckbereich des Flughafens. Werden Gepäckstücke anlassbezogen zur Überprüfung des Inhalts geöffnet, wird der Fluggast hierüber informiert. Im aufgegebenen Gepäck dürfen keine Spreng- und Brandstoffe mitgeführt werden, die in der Lage sind, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden. Dazu gehören insbesondere: |
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