Ihr Wegweiser
Passagier / Handgepäck
Damit Sie schnell und reibungslos in den Sicherheitskontrollstellen abgefertigt werden können, bitten wir Sie folgendes zu beachten:
- Legen Sie Ihre Taschen auf das Einlaufband an den Röntgengeräten.
- Nehmen Sie aus Ihrem Handgepäck sämtliche Flüssigkeiten (incl. Sprays, Cremes, Seifen, Getränke, aufstrichfähige Lebensmittel, usw.) und legen diese in ein bereitgestelltes Behältnis. Bei überschrittenen 100ml/mg pro Gefäß werden Sie aufgefordert dieses zu entsorgen. Dabei ist es irrelevant ob das Gefäß voll oder fast leer ist.
- Notebooks/IPads und/oder andere großflächige elektr. Geräte bitte aus den Taschen nehmen und separat in jeweils einen der bereitstehenden Scanning-Kästen legen.
- Mäntel, Jacken, Sakkos je nach Bedarf ebenfalls in weitere Kästen legen.
- Metallische Gegenstände (z.B. Münzen, Schlüssel, Handys, auch Alupapier mit Kaugummi, Tabletten und Brillenputztücher) innerhalb Ihrer Hosen-, Hemd- und Rocktaschen, bitte herausnehmen und auch in eine Box legen.
Fluggast- und Handgepäckkontrolle
Die Kontrolle der Fluggäste erfolgt regelmäßig mittels Tor- und Handsonden, teilweise ergänzt durch manuelles Abtasten. Handgepäck wird mit Röntgentechnik überprüft. Soweit notwendig ist das Gepäckstück zu öffnen und es erfolgt eine ergänzende manuelle Überprüfung. Verbotene Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden. Dazu gehören insbesondere:
- Gewehre und Waffen (auch Imitate).
- Spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können, einschließlich Messer und Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm.
- Feste und flüssige Spreng- und Brandstoffe.
Bei Flügen innerhalb der Europäischen Union (EU) gelten seit 6. November 2006 Beschränkungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck.
Konkret bedeutet dies für alle Flüge:
Die Mitnahme von Flüssigkeiten und Stoffen in ähnlicher Konsistenz (Gels, Cremes und Lotionen) ist im Handgepäck nur noch erlaubt, wenn sich die Flüssigkeiten oder Cremes in Behältnissen befinden, die nicht größer als 100 ml/mg sind, und alle Einzelbehältnisse in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als einem Liter verstaut sind.
Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet!
Ausgenommen von den oben genannten Mengenbeschränkung sind flüssige Medikamente und Spezialnahrung, die während der Reise aus medizinischen Gründen unbedingt benötigt werden. Dazu zählt auch Babynahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder.
Duty-Free-Flüssigkeiten, die auf Flughäfen der EU oder an Bord eines in der EU registrierten Flugzeugs erworben wurden, dürfen in einem versiegelten Duty-Free-Beutel mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt.
Reisegepäckkontrolle
Die Röntgenkontrolle des Reisegepäcks erfolgt vollautomatisch im Gepäckbereich des Flughafens. Werden Gepäckstücke anlassbezogen zur Überprüfung des Inhalts geöffnet, wird der Fluggast hierüber informiert. Im aufgegebenen Gepäck dürfen keine Spreng- und Brandstoffe mitgeführt werden, die in der Lage sind, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden. Dazu gehören insbesondere:
- Sprengstoffe jeglicher Art.
- Munition.
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse.
- Gefahrgut (zum Beispiel alkoholische Getränke über 70 Volumenprozent Alkohol, Benzinfeuerzeuge,...)